JudikaturJustizRS0040470

RS0040470 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. April 1981

Da sich der Herausgabeanspruch von Buchhaltungsunterlagen aus bürgerlichem Recht ergeben muß, kann er nicht aus § 42 ASVG abgeleitet werden, weil diese die Auskunftspflicht der meldepflichtigen Personen für alle das Sozialversicherungsverhältnis maßgebenden Umstände regelnde Bestimmung öffentlich - rechtlicher Natur ist. Ein Anspruch, der sich auf § 93 Abs 4 GmbHG gründet, ist ein solcher bürgerlich - rechtlicher Natur.