Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit 3.292,80 S bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 548,80 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger begehrte die Zahlung des Betrages von 27.600 S sA als Honorar für die Durchführung einer Modepräsentation. Die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichtes stützte er auf die Behauptung, die mit dem Vermerk zahlbar und klagbar in Wels versehene Faktura sei unbeanstandet angenomme…
Rechtliche Beurteilung Der gegen den die Unzuständigkeitseinrede verwerfenden Beschluß des Rekursgerichtes von der beklagten Partei erhobene Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Im Revisionsrekursverfahren ist allein die Frage strittig geblieben, ob der im § 104 Abs.1 JN geforderte urkundliche Nachweis durch die Vorlage …