JudikaturJustizRS0040398

RS0040398 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1982

Es bildet keinen Fehler des Gerichtes und damit keinen Verfahrensmangel, wenn das Gericht deshalb ohne eine vom Beweisführer angebotene Urkunde entscheidet, weil diese innerhalb der vom Gericht entsprechend dem Antrag des Beweisführers gesetzten Frist nicht vorgelegt und vom Beweisführer auch um eine Fristverlängerung nicht angesucht wurde. (Hier: Verfahren im Sinne des § 57 ZPO).