JudikaturJustizRS0040376

RS0040376 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2018

Den Parteien steht auch bei einer vom Gericht angeordneten schriftlichen Begutachtung das Fragerecht zu; auch sie (und nicht nur das Gericht) können das "Verlangen" im Sinne des § 357, 2.Satz stellen (unter Heranziehung der Lehre Pollaks und Neumanns gegen jene Faschings).

Entscheidungen
15