Spruch Gegen einen Beschluß nach § 283 (2) ZPO. ist ein Rekurs zulässig. Entscheidung vom 23. Jänner 1963, 7 Ob 6/63. I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 22. Juni 1962 faßte das Erstgericht den Beweisbeschluß durch Vernehmung der Zeugin R. U. über das beantragte Beweisthema. Mit Beschluß vom 27. Juni 1962, wurde der Beklagte ermächtigt, eine den Gesetzen Jugoslawiens entsprechende öffentliche Ur…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Beklagte bekämpft in seinem Revisionsrekurs ausschließlich die Zulässigkeit des Rekurses und führt aus, unter die Bestimmung des § 291 (1) ZPO., daß gegen Beschlüsse, durch welche Beweisaufnahmen angeordnet werden, ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig sei, falle auc…