JudikaturJustizRS0040364

RS0040364 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2023

Die Frage, ob das Gericht § 273 ZPO anzuwenden hatte, ist revisibel. Eine Ermessensentscheidung nach dieser Gesetzesstelle kommt jedoch nur in Frage, wenn feststeht, "... dass eine Partei ... eine Forderung zu stellen hat".

Entscheidungen
26