JudikaturJustizRS0040351

RS0040351 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 1954

Aus der Tatsache, das eine Partei im Laufe des Rechtsstreites einen längeren Studienaufenthalt im Ausland (USA) antritt, kann nicht geschlossen werden, daß sie auf ihre Vernehmung als Partei verzichtet hat.