RS0040351 – OGH Rechtssatz
RS0040351 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus der Tatsache, das eine Partei im Laufe des Rechtsstreites einen längeren Studienaufenthalt im Ausland (USA) antritt, kann nicht geschlossen werden, daß sie auf ihre Vernehmung als Partei verzichtet hat.