JudikaturJustizRS0040285

RS0040285 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juli 2022

Hat das Erstgericht die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges unrichtigerweise in Urteilsform zurückgewiesen, so steht dagegen nur der Rekurs offen und wird die Bestimmung des § 528 ZPO hiedurch nicht ausgeschlossen (siehe auch JBl 1947/173; GlUNF 3988 und 4009).

Entscheidungen
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