Spruch Der Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die mit 860,58 EUR bestimmten Kosten für die Revisionsrekursbeantwortung der betreibenden Partei (darin 143,43 EUR USt) werden als weitere Exekutionskosten bestimmt.…
Text Begründung: Der minderjährige Betreibende beantragte gemäß der Verordnung (EG) Nr 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (EuUVO) wider den Verpflichteten die …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Verpflichteten, mit dem er die Aufhebung der Zurückweisung seines Rekurses anstrebt, ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichts nicht zulässig. Der Oberste Gerichtshof hielt bereits zu 1 Ob 1739/95 fest, dass zwar bei a…