RS0040227 – OGH Rechtssatz
RS0040227 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Antrag auf Aufnahme eines indirekten Gegenbeweises zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit eines vom Gegner geführten Zeugen setzt voraus, daß zumindest alle jene Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich ein Widerspruch zu den Aussagen des vernommenen Zeugen ergeben soll.