Alle Umstände, welche auf die Unbefangenheit des Zeugen und die Glaubwürdigkeit seiner Aussage von Einfluss sind, hat das Gericht nach freier Überzeugung sorgfältig zu würdigen.
Rückverweise
…soll (Rechberger aaO vor § 351 Rz 2, § 362 Rz 9). § 367 ZPO verweist nämlich für den Beweis durch Sachverständige auch auf § 327 ZPO, wonach die Aussage des Zeugen nach freier Überzeugung sorgfältig zu würdigen ist, womit der im § 272 ZPO normierte Grundsatz der freien Beweiswürdigung bekräftigt wird…