Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Punkt 2 des Schuldspruches (Vergehen der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB) sowie demgemäß auch im Strafausspruch (einschließlich des Ausspruches über die Anrechnung der Vorhaft) …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.September 1968 geborene (zur Tatzeit noch jugendliche) Lehrling Franz F*** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StG…
Rechtliche Beurteilung Soweit die Beschwerden gegen den Punkt 2 des Schuldspruchs gerichtet sind, kommt ihnen Berechtigung zu. Zutreffend wenden sich die Beschwerdeführer unter der Z 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO gegen den Ausspruch, die Äußerung des Angeklagten, er werde Siegfried B*** "verdreschen", stelle eine gefährl…