JudikaturJustizRS0040198

RS0040198 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. August 1995

Zur Beurteilung von Kinderaussagen müssen in geeigneten Fällen Sachverständige deshalb hinzugezogen werden, weil ihnen Erkenntnismittel zu Gebote stehen, die das Gericht nicht haben kann.

BGH vom 14.12.1954, 5 StR 416/54; Veröff: NJW 1955,599

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