Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts, das in seinen Punkten 1. und 4. mangels Anfechtung bereits in Rechtskraft erwachsen ist und in seinem Punkt 2. unverändert bleibt, im Übrigen abgeändert wird, sodass Punkt 6. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 29 Abs 1 KSchG befugter Verein. Die in Deutschland ansässige beklagte Partei ist ein Flugunternehmen, das Verbrauchern in ganz Österreich Flugdienstleistungen und „Wertgutscheine“ auch „a***** Fluggutscheine“ genannt anbietet, m…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch teilweise berechtigt: 1. Vorangestellt sei, dass es anders als im Verfahren zu 2 Ob 204/14k keines Vorlageersuchens an den Europäischen Gerichtshof zur Frage des anzuwendenden Sachrechts bedarf. Beide Parteien haben sich übereinstimmend auf österreichisches Sachr…