Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teiles zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei einen Betrag von 24.487,88 S binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten vom 1.6.1989 bis 23.2.1990 als Kanzleileiterin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Während der Zeit ihrer Beschäftigung leistete sie insgesamt 7,5 Überstunden, die in die Zeit nach 20 Uhr bzw nach 22 Uhr fielen. Ab Septemb…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Frage, ob die Unterstützung eines Mitbeschäftigten beim Aufsuchen eines anderen Arbeitsplatzes den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt, eine erhebliche Rechtsfrage des materiellen Rechtes im Sinne des § 46 Abs 1 Z 1 ASGG ist, zu der - in einem vergleich…