JudikaturJustizRS0040091

RS0040091 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2023

Neben dem ausdrücklichen Geständnis im Sinne des § 266 Abs 1 ZPO gibt es aber auch ein schlüssig abgegebenes Geständnis im Sinne des § 267 Abs 1 ZPO. Ob in diesem Sinn tatsächliche Behauptungen einer Partei als zugestanden anzusehen seien, hat das Gericht unter sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten Inhaltes des gegnerischen Vorbringens zu beurteilen.

Entscheidungen
15