Spruch Werden die mehreren Erben nach einem verstorbenen Gesellschafter zustehenden Gesellschaftsrechte durch einen Repräsentanten (Treuhänder) ausgeübt, so stehen den Treugebern unmittelbare Rechte im Innern der Gesellschaft zu. Das Beteiligungsrecht der von dem verstorbenen Repräsentanten in der Gesells…
Text Die verstorbene Klara P. schloß am 7. Feber 1939 mit dem Zweitbeklagten einen Gesellschaftsvertrag (offene Handelsgesellschaft) ab, in dem es im Punkt X heißt: "Stirbt Frau Klara P. während der Dauer des Vertragsverhältnisses, jedoch vor Ablauf von 12 Jahren seit dem Eintritt des Herrn Luis G. in d…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Rechtslage, daß ein Anteil mehreren Personen gemeinsam gehört, deren Rechte der Gesellschaft gegenüber durch einen gemeinsamen Vertreter repräsentiert werden, ist nur im § 80 Abs. 2 GesmbHG. geregelt, nicht aber im 2. Buch, 1. Abschnitt des Handelsgesetzbuches, der die offen…