JudikaturJustizRS0039903

RS0039903 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2022

Die Regelungen über die Beweislast kommen nur dann zur Anwendung, wenn die Beweisergebnisse nach der Überzeugung des Gerichtes nicht ausreichen, um einen entscheidungswesentlichen Tatumstand als erwiesen oder als nicht erwiesen anzunehmen, sodass die freie Beweiswürdigung zu keinem Ergebnis führt.

Entscheidungen
44