RS0039867 – OGH Rechtssatz
RS0039867 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine in einem Vereinsstatut enthaltene Schiedsklausel für Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis begründet nicht Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern nur Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes. Eine Schiedsklausel, die Streitigkeiten "aus dem Vereinsverhältnis" betrifft, erfasst nicht auch Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Dienstnehmern hinsichtlich des Entgelts auf Grund des Dienstvertrages.