JudikaturJustizRS0039867

RS0039867 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2008

Eine in einem Vereinsstatut enthaltene Schiedsklausel für Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis begründet nicht Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern nur Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes. Eine Schiedsklausel, die Streitigkeiten "aus dem Vereinsverhältnis" betrifft, erfasst nicht auch Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Dienstnehmern hinsichtlich des Entgelts auf Grund des Dienstvertrages.

Entscheidungen
8