JudikaturJustizRS0039761

RS0039761 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Die Zurücknahme der Klage unter Verzicht auf den Anspruch schafft eine prozesshindernde Einrede, die nach der sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des § 240 Abs 3 ZPO zur formellen Zurückweisung der Klage führt.

Entscheidungen
7