JudikaturJustizRS0039681

RS0039681 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Nach Erhebung von Einwendungen kann eine Kündigung unter Vorbehalt der Wiedereinbringung zum gleichen Termin ohne Zustimmung des Beklagten nicht mehr zurückgezogen werden.

Entscheidungen
6