Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der Mieter kündigte der Vermieterin das Bestandobjekt in *****, am 10.10.1995 zum 31.1.1996 auf. Am 17.10.1995, dem Tag der Zustellung der Aufkündigung an die Gegnerin, zog die kündigende Partei die Aufkündigung ohne Verzicht auf den Anspruch zurück. Das Erstgericht nahm die Rückziehu…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der kündigenden Partei erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO. Entgegen der Auffassung im angefochtenen Beschluß ist der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem eine Rücknahme der Aufkündigung zurückgewiesen wurde, nicht analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO unabhän…