JudikaturJustizRS0039602

RS0039602 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. November 2022

Bedingte Prozesshandlungen sind nur sehr eingeschränkt und nur dort zulässig, wo der Ablauf des Verfahrens bereits durch unbedingte Prozesshandlungen sichergestellt ist. Die Bezeichnung des Prozessgegners, gegen den die Klage gerichtet ist, kann nicht bedingt erfolgen.

Entscheidungen
16