Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.207,90 (darin S 377,40 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung sowie…
Text Begründung: Am 15. Mai 1990 gab die Klägerin beim Erstgericht eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage zu Protokoll. Das Erstgericht ordnete die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung für den 11. Juni 1990 an und stellte Klage samt Ladung dem Beklagten am 25. Mai 1990 zu. Am 5. Juni 1990 e…
Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung und Lehre beendet die Zurücknahme der Klage den Rechtsstreit ipso facto. Ein Beschluß des Gerichtes, mit dem die Beendigung des Verfahrens infolge Klagsrücknahme festgestellt wird (ein solcher Beschluß wurde im vorliegenden Verfahren nicht gefaßt), kann zwar mit Rekurs …