Spruch Der Rekurs wird, soweit er sich gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses richtet, zurückgewiesen; im übrigen wird ihm nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig der beklagten Partei die mit S 13.725 (darin enthalten USt von S 2.287,50, keine Barauslagen) bestimmten Kos…
Text Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Zahlung von S 142.034,11 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für sämtliche Unfallsfolgen aus dem Verkehrsunfall vom 28.8.1993; weiters stellte er den Zwischenantrag auf Feststellung gemäß § 236 ZPO daß hinsichtlich sei…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger macht in seinem Rechtsmittel geltend, daß die Frage, ob für den gegenständlichen Unfall österreichisches oder türkisches Recht anzuwenden sei, über den konkreten Rechtsstreit hinausgehe, da derartige Unfallskonstellationen immer wieder auftreten. Es seien vom Ablauf des Verfahrens gänzli…