JudikaturJustizRS0039484

RS0039484 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 2022

Es ist unzulässig, Vorfragen, von denen lediglich die Aktivlegitimation des Klägers in einem bestimmten Rechtsstreit abhängig ist, vorerst durch Zwischenantrag festzustellen, sondern es ist darüber im Urteil selbst mit dem Begehren zu entscheiden.

Entscheidungen
20