JudikaturJustizRS0039431

RS0039431 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 2002

Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen über Berufung ergangenen Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes ohne Rechtskraftvorbehalt, wenn Berufungsgericht dem Erstgericht unter Zulassung in erster Instanz abgelehnten Klagsänderung die Verhandlung über das geänderte Begehren aufgetragen hat (im Gegensatz zur Entscheidung vom 18. Juli 1951, 2 Ob 478/51).

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