JudikaturJustizRS0039403

RS0039403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2019

Erwidert ein Beklagter auf eine Klagsänderung mit den Worten, daß er das Vorbringen des Klägers bestreite und sich gegen die Klagsänderung ausspreche, dann kann ihm nicht entgegenhalten werden, er habe bereits durch den Gebrauch des Wortes "Bestreiten" sein Widerspruchsrecht verwirkt.

Entscheidungen
8