JudikaturJustizRS0039224

RS0039224 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 2023

Ob ungeachtet einer vom Beklagten im Lauf des Prozesses zu Gunsten des Klägers abgegebenen Erklärung der Fortbestand eines rechtlichen Interesses des letzteren an einer alsbaldigen Feststellung des begehrten Inhaltes bejaht werden kann, lässt sich nur nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles beurteilen.

Entscheidungen
18