Spruch 1. Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der Beschluss des Berufungsgerichts wird aufgehoben und in der Sache selbst dahin zu Recht erkannt, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. 2. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien binnen 14 Tagen die mit 1.833,70 EUR (darin 305,…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1986 bzw 1987 bei der Beklagten bzw ihrer Rechtsvorgängerin, den Österreichischen Bundesbahnen, als Buslenker beschäftigt. Auf ihre definitiv gestellten Dienstverhältnisse sind die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Dienstverträge bei den Österreichischen …
Rechtliche Beurteilung Der von der Beklagten beantwortete Rekurs der Kläger ist zulässig, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts einer Korrektur bedarf. Er ist dementsprechend auch berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof hat die Frage des wirksamen Zustandekommens der Betriebsvereinbarung über die DO 2004 der Österrei…