Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache zur neuen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen, das auf die Kosten des Rechtsmittelverfahrens gleich weiteren Verfahrenskosten erster Instanz Bedacht zu nehmen habe…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß ihr der Beklagte aus dem Titel des Darlehens einen Betrag von S 291.410,94 schulde. Sie führt zur Begründung aus, sie habe dem Beklagten, ihrem Neffen zweiten Grades, mehrere Darlehen im Gesamtbetrag von S 495.410,40 gewährt, wobei die Möglichke…
Rechtliche Beurteilung Der gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobenen Revision der Klägerin kommt Berechtigung zu. Die Revision ist zulässig, weil der Frage, ob ein Darlehensgläubiger vor Fälligkeit eines Darlehens berechtigt ist, die klageweise Feststellung des Bestandes der Darlehensforderung zu begehren oder abe…