JudikaturJustizRS0039033

RS0039033 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 1995

Keine einheitliche Entscheidung, wenn mehrere Entschädigungsansprüche zwar aus der gleichen Enteignung abgeleitet werden, zwischen ihnen aber keine Wechselbeziehungen bestehen.

Entscheidungen
13