JudikaturJustizRS0039011

RS0039011 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2022

Die Begrenzung der Haftung nach dem EKHG ist im Spruch des Feststellungsurteils auszudrücken ("Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit den durch das EKHG bestimmten Beschränkungen ... für alle Nachteile zu haften hat, die dem Kläger aus dem Verkehrsunfall vom .... entstehen").

Entscheidungen
28