Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben: „1. Der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte sind gegenüber dem Kläger schuldig, das Befüllen des ersten, zur Wohnung des Klägers gehörigen, westlich an der Südfront des Objektes …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 56/644-Anteilen (Top 3) und zu 114/644-Anteilen (Top 2) Miteigentümer der Liegenschaft EZ 455, Grundbuch ***** M*****dorf samt dem darin vorgetragenen Grundstück 1478 mit einer Fläche von 183 m2. Der Erstbeklagte ist zu 476/644-Anteilen (Top 1) ebenfalls Miteig…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht die zitierte Judikatur des Obersten Gerichtshofes unrichtig auf den festgestellten Sachverhalt angewendet hat; sie ist teilweise auch berechtigt. Die Revisionsausführungen der klagenden Partei lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Ausgehend v…