JudikaturJustizRS0038884

RS0038884 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2007

Die Entscheidung über die Zulassung einer Klageänderung gehört nicht zu den in § 521 a ZPO erschöpfend aufgezählten Fällen, in denen das Gesetz eine Rekursbeantwortung zuläßt.

Entscheidungen
28