Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen den beklagten Parteien die jeweils mit 800,58 EUR (darin enthalten 143,43 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die W***** Aktiengesellschaft, die zuletzt unter W***** AG firmierte, begab zum 12. 12. 2013 als Emittentin eine Anleihe mit einem Gesamtwert von 5.000.000 EUR, einer Verzinsung von 6,5 % und einer Stückelung von 50.000 Stück à 100 EUR. Der Rückzahlungstermin war der 12. 12. 201…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klärung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. Zum Auskunfts- und Rechnungslegungsbegehren: I. Der Kläger wendet sich unter dem Titel der Aktenwidrigkeit gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, die Treuhandverhältnisse seien Teil der Anleihebedingungen und damit des Ge…