Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 8.370,- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.395,- Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Im zwischen den Parteien geführten Vorprozess, in dem der Kläger mit der Behauptung, die Beklagte habe ihn unberechtigt entlassen, die Zahlung von S 148.627,68 brutto sA begehrt hatte, schlossen die Parteien im Berufungsverfahren einen Vergleich, mit dem sich die Beklagte verp…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision ist jedenfalls zulässig, weil der Kläger mit dem Haupt- und dem ersten Eventualbegehren - vom Standpunkt ausgehend, es sei eine Umwandlung der Auflösung des Dienstverhältnisses in eine einvernehmliche Auflösung erfolgt - die Wirksamkeit der Entlassung in Frage stellt, …