RS0038797 – OGH Rechtssatz
RS0038797 – OGH Rechtssatz
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Bei vertraglicher Einräumung von Werknutzungsrechten an einem erst zu schaffenden Werk - insbesondere auf Grund eines "Wahrnehmungsvertrages" mit einer Verwertungsgesellschaft - entstehen diese Rechte mangels einer abweichenden Vereinbarung mit der Vollendung des Werkes, ohne dass es noch einer besonderen rechtsbegründenden Handlung des Urhebers - etwa der Übergabe eines Werkstücks an den Beteiligten - bedürfte; für eine Unterscheidung zwischen (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und (dengleichen) Verfügungsgeschäft (§ 380 ABGB) ist im Bereich des Urheberrechts kein Raum (mit ausführlicher Begründung).