JudikaturJustizRS0038757

RS0038757 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2010

Trotz der Bestimmung des § 19a RAO bleibt die Partei Kostengläubigerin und kann daher auch wirksam auf die Kosten verzichten; sie darf sich aber nicht nachträglich gegenüber dem Kostenschuldner auf das gesetzliche Pfandrecht ihres Anwaltes berufen.

Entscheidungen
10