Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung unter Einschluss ihrer unangefochtenen Teile insgesamt wie folgt zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, den Betrag von 8.927,76 EUR binnen 14 Tagen zu Gunsten der klagende…
Text Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren ist die Verpflichtung des Rechtsanwalts nach § 19a Abs 3 RAO. Im Folgenden wird auch der zuletzt vertretende beklagte Rechtsanwalt nach der Diktion des § 19a Abs 3 RAO als „letzter" Anwalt bezeichnet, sein Prozessgegner als früherer Anwalt. In einem…
Rechtliche Beurteilung a) § 19 RAO lautet: (1) Der Rechtsanwalt ist berechtigt, von den für seine Partei an ihn eingegangenen Barschaften die Summe seiner Auslagen und seines Verdienstes, insoweit sie durch erhaltene Vorschüsse nicht gedeckt ist, in Abzug zu bringen, ist jedoch schuldig, sich hierüber sogleich mit seiner …