Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die hinsichtlich des Zweitbeklagten zur Gänze und hinsichtlich des Erstbeklagten im abweisenden Teil als unangefochten unberührt bleiben, werden hinsichtlich des Erstbeklagten dahin abgeändert, dass das Urteil insoweit insgesamt lautet: …
Text Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des nunmehrigen Gemeinschuldners wurde am 6. 8. 1998 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner war ein Tochterverein des inzwischen aufgelösten Vereins T***** (in der Folge: Dachverein), der seinerseits Mitglied bei den einzelnen Tochtervereinen war. Die Aufgab…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Erstbeklagten ist zulässig und berechtigt. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger den Schadenersatzanspruch gegen den Erstbeklagten - neben der Behauptung eines nichtigen Insichgeschäftes - auf ein deliktisches Verhalten und nicht auf die Verletzung einer Vertragspflicht g…