Spruch Der im Oktober 1973 von den Haftpflichtversicherern für KFZ eingeführte "Spalttarif" ist in Ansehung des Ausschlusses des Ersatzes von Mietwagenkosten, die bis zur Behebung des Schadens am Fahrzeug auflaufen, weder nichtig noch sonst unwirksam OGH 26. Februar 1975, 8 Ob 259/74 (OLG Linz 1 R 78/74; …
Text Ende November 1973 ereignete sich in E ein Zusammenstoß zwischen einem vom Kläger gehaltenen und damals gelenkten PKW und einem vom Beklagten gelenkten PKW, wobei das Fahrzeug des Klägers beschädigt wurde. Das Alleinverschulden des Beklagten an diesem Verkehrsunfall ist nicht strittig. Im vorliegen…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Revisionswerber bekämpft zunächst die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, es könne dahingestellt bleiben, ob die zwischen dem Kläger und seinem Haftpflichtversicherer, der "Interunfall", getroffene Regelung gegen die vom Bundesministerium für Finanzen erlassene T…