RS0038585 – OGH Rechtssatz
RS0038585 – OGH Rechtssatz
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Wenn auch im allgemeinen der Gleichbehandlungsgrundsatz nur für die durch die Betriebsgemeinschaft verbundenen Arbeitnehmer (Pensionisten) desselben Betriebes verlangt werden kann, müssen dort, wo für verschiedene Betriebe desselben Dienstgebers (hier: Gemeinde Wien) einheitliche Dienstvorschriften bestehen, auch Fälle herangezogen werden, die über den Bereich des Betriebes hinausgehen.