JudikaturJustizRS0038585

RS0038585 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 1977

Wenn auch im allgemeinen der Gleichbehandlungsgrundsatz nur für die durch die Betriebsgemeinschaft verbundenen Arbeitnehmer (Pensionisten) desselben Betriebes verlangt werden kann, müssen dort, wo für verschiedene Betriebe desselben Dienstgebers (hier: Gemeinde Wien) einheitliche Dienstvorschriften bestehen, auch Fälle herangezogen werden, die über den Bereich des Betriebes hinausgehen.