Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die zweitbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei an Kosten des Revisionsverfahrens den Betrag von S 18.502,20 (darin Umsatzsteuer von S 3.083,70, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Die drittbeklagte Partei ist schuldig, d…
Text Entscheidungsgründe: Am 5. November 1984 lenkte der Erstbeklagte gegen 6,45 Uhr den auf Annelore Elke L***, die Ehegattin des Zweitbeklagten, zugelassenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen T 272.083 in alkoholisiertem Zustand (Blutalkoholgehalt 2,5 %o) und o…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Der in der Revision des Zweitbeklagten ausgeführte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die geltend gemachten Schadenersatzansprüche des Klägers …