JudikaturJustizRS0038358

RS0038358 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 1963

Übernahme der in Bescheid und Schuldschein des WWF unter Überbindungspflicht schablonemäßig aufscheinenden Solidarverpflichtung der Wohnungseigentümer durch den Rechtsnachfolger eines derselben auch ohne ausdrücklichen Hinweis beim Abschluß der Vereinbarung über die Veräußerung der Wohnung. Zur Verpflichtung des Erwerbers, auch in die Urkundensammlung Einsicht zu nehmen (unter Hinweis auf SZ 28/68).