JudikaturJustizRS0038270

RS0038270 – OGH, AUSL_EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Die Verpflichtung zur Führung ärztlicher Aufzeichnungen ergibt sich nicht nur aus Vorschriften des öffentlichen Rechts bzw Standesrechts, sondern ist auch Bestandteil des zwischen dem Patienten und dem Arzt abgeschlossenen Behandlungsvertrages.

Entscheidungen
15