JudikaturJustizRS0038130

RS0038130 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 2024

Es widerspricht nicht den Vorschriften der Prozessordnung, nebeneinander zwei Klagegründe geltend zu machen, die einander ausschließen, während jeder aber den gestellten Urteilsantrag rechtfertigt.

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