JudikaturJustizRS0038086

RS0038086 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2001

Auf die im Wege von Einkaufskommissionen und Verkaufskommissionen angeschafften und veräußerten Wertpapiere findet § 12 DepG Anwendung, weil die Wertpapiere der Bank im Rahmen solcher Kassageschäfte "zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertraut sind". Der Hinterleger muß daher auch nicht im Verwahrungsbuch eingetragen werden. Daraus folgt, daß zum Zwecke der Durchführung von Geschäften gemäß § 12 DepG auch anonyme Wertpapierkonten eröffnet werden können.

Entscheidungen
8