JudikaturJustizRS0038021

RS0038021 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2012

Ein Vertrag, mit dem sich eine Gebietskörperschaft einer anderen Gebietskörperschaft gegenüber in Missachtung verfassungsrechtlicher Kostenverteilungsgrundsätze zur Tragung eines Aufwandes verpflichtet, den nach § 2 F - VG letztere endgültig zu tragen hat, ist nichtig.

Entscheidungen
4