Spruch Eine Erbschaftsklage setzt nicht die Feststellung der Nichtigkeit des Abhandlungsverfahrens voraus. Eine Anerbeneinsetzung ist als Einsetzung zum Alleinerben anzusehen, wenn im Zeitpunkt der Testamentserrichtung erbhoffreies Vermögen in größerem Ausmaß nicht vorhanden war. Entscheidung vom 3. Okto…
Text Die Mutter der beiden Kläger starb am 26. Mai 1947 mit Hinterlassung eines Testamentes vom 20. September 1944, in welchem sie den Beklagten zum Anerben bestimmte. Außer dem Hof war ein Nachlaß im Werte von 3260 S vorhanden, dem Passiven von 7331 S gegenüberstanden. Der bestimmte Anerbe wurde mit Zus…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Als Mangelhaftigkeit des Verfahrens wird geltend gemacht, daß die Nichtanwesenheit des Gerichtskommissärs Dr. H. bei der Verlassenschaftsabhandlung nicht festgestellt worden sei, die Urkunde vom 15. Jänner 1947 über die Aufteilung des Vermögens durch die Erblasserin ni…