Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichtes wird dahingehend abgeändert, dass nicht nur die Verbücherungsanordnung in Punkt 4 des erstinstanzlichen Beschlusses vom 31. 7. 2000 (wie schon vom Rekursgericht entschieden wurde), sondern der ganze Punkt 4 ersatzl…
Text Begründung: Der am 24. 7. 1997 verstorbene Erblasser hat in seinem Testament vom 27. 6. 1995 seine drei Kinder (Waltraud H*****, Mag. Brigitte H***** und Ing. Franz F*****), zu gleichen Teilen zu Erben seines gesamten beweglichen und unbeweglichen Nachlassvermögens eingesetzt, dabei jedoch folgend…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinn seines ersten Eventualbegehrens auch berechtigt. Wie der Revisionsrekurswerber zutreffend bemerkt, geht es im gegenständlichen Fall nicht darum, ob eine noch ausstehende Erbteilung eigenberechtigter Personen abgewartet und deshalb die Einantwortung des …