JudikaturJustizRS0037880

RS0037880 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2009

Sowohl bei Streit um die Höhe der Erbquote als auch bei bloßem Streit um die Wirksamkeit einer vom Erblasser getroffenen Erbteilungsanordnung hat eine Verweisung der Erbansprecher auf den Rechtsweg mit Zuteilung der Parteirollen zu erfolgen.

Entscheidungen
6