JudikaturJustizRS0037861

RS0037861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2020

Für den Fall der Ersatzleistung zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung einer Sache ist jener Zeitpunkt für die Entstehung des Rückersatzanspruches maßgebend, in dem der Ersatzberechtigte den Vorsteuerabzug unter der Annahme einer unverzüglichen Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung geltend machen könnte.

Entscheidungen
7