JudikaturJustizRS0037854

RS0037854 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2023

Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhaltes wahrzunehmen.

Entscheidungen
6