RS0037854 – OGH Rechtssatz
RS0037854 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhaltes wahrzunehmen.
RS0037854 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhaltes wahrzunehmen.