Spruch Nutzungs- und Gebrauchsberechtigter, auf dessen Nachteile bei der Ermittlung der Enteignungsentschädigung Rücksicht zu nehmen ist, ist auch der noch nicht als Eigentümer ins Grundbuch einverleibt gewesene Käufer einer sodann enteigneten Liegenschaft, dem die tatsächliche Verfügungsmacht über diese b…
Text Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 9. April 1974 wurde gemäß § 17 BStG 1971 eine Teilfläche von 1540 m2 des Grundstücks 239/2 der EZ 247 KGS enteignet. Die Restfläche von 1341 m2 wurde gemäß § 18 Abs. 1 BStG 1971 eingelöst. Die Verwaltungsbehörde hatte die Entschädigung für die en…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist ohne Beschränkung auf die Rechtsmittelgrunde des § 16 AußStrG zulässig. Die Grundsätze der Plenarentscheidung des OGH vom 8. Dezember 1951, Jud. 56 neu, sind auch im Verfahren außer Streitsachen anwendbar. Von einer bestätigenden Entscheidung nach § 16 Au…