Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „Die Klage wird, soweit sie auf Zahlung von 24.985,11 EUR samt 4 % Zinsen ab 7. Mai 2010 und auf Feststellung (Eventualbegehren) gerichtet ist, zurückg…
Text Begründung: Die Klägerin hat von der Beklagten am 24. 7. 2007 Wertpapiere erworben, die im Laufe der folgenden Jahre einem dramatischen Kursverfall ausgesetzt waren. In ihrer beim Erstgericht am 25. 5. 2010 eingelangten Klage bringt sie vor, bei Abschluss des Wertpapiergeschäfts von der Beklagte…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin, mit dem die Abänderung des angefochtenen Beschlusses und die Einleitung des ordentlichen Vefahrens angestrebt wird, ist zulässig, weil sich die Entscheidung des Rekursgerichts hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation der Zinsenforderung als korrekturbedürftig erw…